Dachrinnenreinigung mieter oder vermieter
Betriebskostenabrechnung widerspruch dachrinnenreinigung Dachrinnenreinigung. (dmb) Die Kosten für die Dachrinnenreinigung können „sonstige Betriebskosten“ sein, die bei entsprechender Vertragsvereinbarung vom Mieter zu zahlen sind, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR /03 und VIII ZR /03).
Dachreinigung mieter oder vermieter Ein Mieterehepaar hatte die Vermieter verklagt, da sie mit der Nebenkostenabrechnung die Dachrinnenreinigung mitbezahlen sollten. Bei der Klage des Ehepaares ging es um einen Betrag von 60,83 DM (= 31,10 €), mit dem sie anteilig an der turnusmäßigen Reinigung der Regenrinne beteiligt werden sollten.
Dachrinnenreinigung vorschriften
Es ist nicht die Pflicht der Mieter eine Dachrinnenreinigung durchzuführen. Der Vermieter oder Gebäudeverwalter muss dafür Sorge tragen, dass der Wasserablauf funktioniert, um Schäden vom Gebäude abzuwenden. Idealerweise zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – sollte daher für alle Immobilienbesitzer die Dachrinnenreinigung.Dachrinnenreinigung vom boden Herbstzeit – bald sind nahezu alle Laubbäume ohne Blätter. Für Vermieter:innen und Mieter:innen ist das Laub auch schon mal Anlass für einen Streit. Wer muss beispielsweise darauf achten, dass Dach- und Regenrinnen oder Fallrohre nicht durch Blätter verstopfen. Einige Urteile geben Orientierung über die Pflichten aller Beteiligten.